Gedächtnissprechstunde
Die Gedächtnissprechstunde richtet sich an Menschen mit Gedächtnisstörungen oder anderen kognitiven Verhaltensstörungen.
Interdisziplinäre Beurteilung (Neuropsychologie, Logopädie, Neurologie) von fortschreitenden kognitiven Störungen in Zusammenarbeit mit der Neuroradiologie, der Geriatrie und der Psychiatrie (HFR Freiburg – Kantonsspital, HFR Riaz).
Die Gedächtnissprechstunde ist ein gemeinsamer Behandlungspfad der Neuropsychologie, der Logopädie und der Neurologie.
An dieser interdisziplinären Sprechstunde wirken Spezialistinnen und Spezialisten aus der Neurologie, der Neuropsychologie, der Logopädie, der Geriatrie, der Radiologie und der Psychiatrie mit. Die Betreuung besteht aus mehreren Etappen und umfasst mehrere Konsultationen. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Westschweizer Spitalzentren und Patientenvereinigungen zusammen.
Eine komplette neuropsychologische Untersuchung dauert zwischen zwei und sechs Stunden. Eine einzelne Sitzung nimmt ca. zwei Stunden in Anspruch. Die Untersuchung umfasst ein Gespräch (Anamnese) sowie die Durchführung von Tests auf Papier und am Bildschirm. Es kann auch ein Gespräch mit einer/einem Angehörigen stattfinden, sofern Sie damit einverstanden sind. Nach Abschluss der Beurteilung wird Ihnen eine Zusammenfassung der Ergebnisse übermittelt und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt erhält einen Bericht.
Bringen Sie gegebenenfalls Ihre Brille und/oder Ihr Hörgerät mit.
In der Regel überweist Sie Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Eine Überweisung kann aber auch durch eine Fachärztin oder einen Facharzt (z. B. Psychiater/in, Kardiolog/in) erfolgen.
Die Grundversicherung der Krankenkasse, die Unfallversicherung sowie die Invalidenversicherung vergüten die Leistungen für neuropsychologische Abklärungen. Dazu muss vor der Terminvereinbarung eine ärztliche Verordnung mit genauen Angaben zum Grund der Überweisung vorliegen.