Aufgabe dieses Bereichs ist es, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der Spitalpharmazie zu garantieren und sicherzustellen, dass sie die zahlreichen Vorgaben einhält, an die sie gebunden ist. Dazu gehören beispielsweise das Heilmittelgesetz sowie die Regeln der Guten Vertriebs- und der Guten Herstellungspraxis.

Die Apothekerin oder der Apotheker Qualitätssicherung pflegt das Qualitätsmanagementsystem, baut es laufend aus und erlässt die entsprechenden Qualitätsdokumente (SOPs, Arbeitsanweisungen, Qualitätshandbuch) für die verschiedenen Tätigkeiten der Spitalpharmazie des HFR. Ausserdem bearbeitet sie oder er die eingehenden Beschwerden und trägt so zur laufenden Verbesserung der Dienstleistungen bei. Ferner überwacht sie die Konformität der durch die Spitalpharmazie HFR hergestellten Medikamente, d. h. sie oder er überprüft, ob jedes Medikament den spezifischen Normen entspricht, und gibt sie für die Verwendung frei. Für die Qualifizierung und Validierung der Ausrüstung und der Infrastruktur arbeitet die Qualitätssicherung eng mit dem Technischen Dienst und der Abteilung Medizintechnik zusammen.

Bild
Symbolbild