Der Verwaltungsrat
Das Gesetz vom 27. Juni 2006 über das freiburger spital (HFR) regelt die Details der Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer Erfahrung im Gesundheitswesen gewählt wurden. Ihre Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Die Wahl erfolgt aufgrund der Empfehlung einer vom Staatsrat eingesetzten Wahlkommission. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen ferner Vertreterinnen und Vertreter der Spitaldirektion, der Ärzteschaft und des Personals mit beratender Stimme teil.
Mitglieder des Verwaltungsrats